Netz­ent­gel­teStrom­netz­nutzung

Die Mainzer Netze GmbH betreibt Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der dazugehörigen Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung allen Kunden und Einspeisern für die Nutzung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zur Verfügung. Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Syna GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach und EWR Netz GmbH. Alle Preise sind – soweit nicht anders ausgewiesen – Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Abweichungen vom genannten Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der Mainzer Netze GmbH.  
  • Preis­blatt 2024 

    Informationen zu den Netzentgelten 2024

    Die Mainzer Netze GmbH als zuständiger Netzbetreiber für die Stromnetze im Raum Mainz, in mehreren rheinhessischen Kommunen und in mehreren hessischen Kommunen im Kreis Groß-Gerau, veröffentlicht ihre endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2024.

    Aufgrund von Preissteigerungen in den vorgelagerten Netzen (bis zu 106% im Vergleich zu 2023) müssen die endgültigen Netzentgelte 2024 im Netzgebiet der Mainzer Netze GmbH gegenüber den vorläufigen Netzentgelten vom Oktober 2023 deutlich erhöht werden.

    Die Hauptursachen für diese enormen Preissteigerungen gegenüber den Netzentgelten aus dem Jahr 2023 beziehungsweise den vorläufigen Netzentgelten 2024 vom Oktober 2023, liegen laut dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion GmbH im anhaltend hohen Preisniveau auf den Brennstoff- und Strommärkten. Dieses wirkt sich insbesondere bei den Übertragungsnetzen auf die Kosten für Engpassmanagement, Netzverluste und die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie aus. Weitere Kostensteigerungen resultieren aus dem zur Umsetzung der Energiewende notwendigen Netzausbau und den damit verbundenen steigenden Kapital- und Betriebskosten.

    Die Kosten im eigenen Verteilnetz der Mainzer Netze GmbH bleiben im Vergleich zu 2023 in Summe annähernd konstant. Das Verhältnis vorgelagerter Netzkosten zu eigenen Netzkosten ist mittlerweile rund 2 zu 1. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten bereits im September 2023 mitgeteilt, dass die Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2024 im Durchschnitt wiederum deutlich über dem Niveau des Jahres 2022 liegen werden. Zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte beschloss der Gesetzgeber ursprünglich einen Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds, wurde die Regelung zur Gewährung eines weiteren Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten jetzt aber aufgehoben. Infolgedessen mussten die Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte für 2024 entsprechend anpassen.

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    • vorläufiges Preisblatt 2024
    • Preisblatt 2024
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    Produktblatt

    • vorläufiges Preisblatt 2023
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  • Preis­blätter 2022   

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    • vorläufiges Preisblatt 2022
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  • Privileg­ierung von Netz­um­lagen

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    • Privilegierung von Netzumlagen 2023 - Anschreiben
    • Privilegierung von Netzumlagen 2023 - Meldeformular
    • Privilegierung von Netzumlagen - Merkblatt
    • Mitteilung gemäß §52 EnFG für das Kalenderjahr 2023
  • Referenz­preis­blatt ab 2018  

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    Zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

  • Netz­nutzungs­ent­gelte für Wärme­pumpen

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    Preisblatt für Wärmepumpen
  • Mehr- und Minder­mengen­preise

    Die Vergütung und das Entgelt für den Mengenausgleich von synthetischen Lastprofilen erfolgen je Kunde für die im Abrechnungszeitraum (Jahresabrechnung) ermittelten Mengen. Als Preis für die Abrechnung der Mehr- oder Mindermengen wird ein Marktpreis verwendet. Er wird aus den Jahres-durchschnittswerten der an der EEX-Strombörse registrierten und dokumentierten Phelix-Baseload-Preise und Phelix-Peakload-Preise für das jeweilige Abrechnungsjahr ermittelt. Es werden die vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen übernommen.