Mainzer Netze: Zähler­stand ablesen und online über­mittelnStrom­zähler, Gas­zähler, Wasser­zähler: Alle Infor­ma­tionen und Ant­worten

Als zuständiger Netzbetreiber sind die Mainzer Netze verantwortlich für die Erfassung der Zählerstände im Netzgebiet Strom, Erdgas und Trinkwasser. Diese Aufgabe übernehmen wir in erster Linie, um die jeweiligen Zählerstände an Ihren Energielieferanten weiterleiten zu können. 

 

Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen, wie Sie Ihren Zählerstand ganz einfach an die Mainzer Netze übermitteln – und dazu gibt’s weitere relevante Informationen zum Thema Stromzähler sowie einen ausführlichen FAQ-Bereich mit allen Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Mainzer Netze: Zählerstand online übermitteln

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Zählerstand für Strom, Erdgas und Trinkwasser ganz bequem online an uns zu übermitteln.

 

Die Erfassung erfolgt über unseren Dienstleister COUNT+CARE GmbH & Co. KG.

Eich­gültig­keiten und Be­fund­prüfung Ihrer Zähler

Im Folgenden finden Sie die Eichgültigkeiten der jeweiligen Zählerarten. Dazu erklären wir Ihnen den Ablauf bei einer Eichverlängerung – und was Sie bei einer Anfrage zur Befundprüfung beachten müssen.
  • Eichgültigkeitsdauer

    Stromzähler:

    • mit Induktionsmesswerk: 16 Jahre Verlängerung Eichfrist: 5 Jahre
    • mit elektrischem Messwerk: 8 Jahre Verlängerung Eichfrist: zw. 1 - 8 Jahre (ab 2025) bei uns

     

    Erdgaszähler:

    • Haushaltsgaszähler: 8 Jahre Verlängerung Eichfrist: 4 Jahre

     

    Trinkwasserzähler:

    • Wasserzähler: 6 Jahre Verlängerung Eichfrist: 3 Jahre
  • Verlängerung der Eichgültigkeit Ihrer Zähler

    Vor Ablauf der Eichgültigkeit werden aus einem Los von Messgeräten, die bestimmte Merkmale gemeinsam haben, einzelne Geräte zufällig ausgewählt und messtechnisch überprüft. Besteht ein Los die Prüfung, verlängert sich die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte. Zähler, deren Eichgültigkeitsdauer durch eine Stichprobenprüfung verlängert wurden, erhalten keinen neuen Hauptstempel. Das heißt, ist bei einem Messgerät anhand des Hauptstempels die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, so kann es dennoch sein, dass das Messgerät im Zuge der Stichprobenverlängerung weiterhin als „gültig geeicht“ gilt. Vor Ablauf der verlängerten Eichgültigkeitsdauer kann erneut eine Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Besteht ein Los die Prüfung nicht, werden alle Zähler dieses Loses ausgetauscht.
  • Zählerbefundprüfung Strom, Gas und  Wasser 

    Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Zähler nicht korrekt zählt, haben Sie die Möglichkeit, diesen Zähler überprüfen zu lassen. Hierfür wird der Zähler ausgebaut und zum Eichamt geschickt.

     

    Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, im ersten Schritt einen Installateur mit der Überprüfung Ihrer Hausinstallation zu beauftragen, um auszuschließen, dass dort ein Defekt vorliegt oder ein Gerät mit sehr hohem Verbrauch angeschlossen ist.

     

    Zertifizierte Installateure finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.

     

    Bitte beachten Sie: Sollten Sie dennoch eine umgehende Befundprüfung wünschen, weisen wir Sie hiermit darauf hin, dass diese kostenpflichtig wird (ab 200 Euro), sollte Ihr Zähler keinen Defekt aufweisen. Im Falle eines Defekts übernehmen die Mainzer Netze die Kosten.

Zähler­stand über­mitteln: Häufig gestellte Fragen

  • Wieso sind die Mainzer Netze verantwortlich für meinen Zählerstand?

    Als zuständiger Netzbetreiber sind die Mainzer Netze verantwortlich für die Erfassung der Zählerstände im Netzgebiet Strom, Gas und Wasser. Nach der Erfassung leiten wir die jeweiligen Zählerstände an Ihren Energielieferanten weiter.
  • Wieso kommen die Mainzer Netze nicht einfach bei mir vorbei und lesen den Zählerstand ab?

    Unsere Außendienstmitarbeiter kommen einmal im Jahr bei Ihnen vorbei und lesen die Zähler ab. Dieser Schritt muss Ihnen nicht zwingend auffallen, vor allem, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen.
  • Ich habe den Zählerstand bereits an meinen Energielieferanten übermittelt. Wieso soll ich ihn jetzt auch noch an die Mainzer Netze übermitteln?

    Die Mainzer Netze sind als Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, einmal jährlich den Zählerstand zu ermitteln. Dieser Zählerstand wird automatisch auch an den jeweiligen Energielieferanten übermittelt. Es kann allerdings vorkommen, dass das Abrechnungsintervall des Energielieferanten nicht deckungsgleich mit unserem Ableseintervall ist. In diesem Fall wird Ihr Energielieferant den aktuellen Zählerstand nochmals bei Ihnen anfragen.

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