Netz­anschluss für Ihre Elek­tro­mo­bi­li­tätWir sind Ihr kompetent­er Partner für den Netz­an­schluss Ihrer La­de­ein­rich­tung

Sie sind auf der Suche nach dem optimalen Anschluss der Ladeeinrichtung für Ihr E-Auto? Dann sind Sie bei der Mainzer Netze GmbH richtig: Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg in die Elektromobilität. Vorab gibt es einiges Wissenswertes zum Thema E-Ladeeinrichtung zu erfahren und zu berücksichtigen.

Ihr Ein­stieg in die Elektro­mobili­tät: Sich­ern Sie sich Ihre Wall­box in Mainz und der Reg­ion

Lassen Sie im ersten Schritt von Ihrem beauftragten Installateur überprüfen, ob die für die Ladeeinrichtung, z.B. eine Wallbox, die erforderliche elektrische Leistung über Ihren Netzanschluss für Strom und Ihre bestehende elektrische Anlage bereitgestellt werden kann. Alternativ ist hier eine Verstärkung Ihres bestehenden Netzanschlusses erforderlich. 


Werfen Sie hierzu einen Blick in unser Installateurverzeichnis: Das von Ihnen gewählte Elektroinstallationsunternehmen unterstützt Sie dabei und berät Sie direkt hinsichtlich der Möglichkeiten und Kosten eines eventuell notwendigen Umbaus Ihrer Kundenanlage.

Ihr Netz­anschluss liefert die erfor­der­liche Leist­ung?

Stellt Ihr bestehender Netzanschluss die benötigte Leistung bereit, müssen Sie oder Ihr Elektroinstallationsunternehmen die Ladestation bei der Mainzer Netze GmbH anmelden beziehungsweise ab 12 kW genehmigen lassen.

 

Bitte nutzen Sie hierzu das Online-Formular „Meldung einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität“

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie im genannten Formular für die Standortangabe der Ladeinfrastruktur stets die Adressvorschläge des Anmeldeportals und meiden Sie Freitext – andernfalls kann es beim Absenden Ihrer Daten zu einer Fehlermeldung kommen.

Ihr Netz­anschluss liefert nicht die er­for­der­liche Leist­ung?

Wenn Ihr bestehender Netzanschluss die erforderliche Leistung nicht bereitstellen kann, ist eine Anschlussverstärkung oder ein Neuanschluss erforderlich. Beides können Sie ganz bequem über unseren digitalen Antrag für Netz- und Hausanschlüsse beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag auch das Formular "Ladeeinrichtung für Elektromobilität" (0,59 MB, pdf) hinzu. Danach prüfen wir Ihre Anfrage umgehend und geben Ihnen zeitnah Rückmeldung.

 

Übrigens: Als Unterstützungsleistung für Elektroinstallationsunternehmen bieten wir die kostenpflichtige Möglichkeit auf Messung des Strombezugs über Ihren Netzanschluss an. Nutzen Sie hierfür das Formular Antrag auf Messung des Strombezugs für die Planung von Ladeinfrastruktur (0,17 MB, pdf)

Formular

Ladeeinrichtung für Elektromobilität

Antrag

Messung Strombezug für Planung von Ladeinfrastruktur

Ihre E-Lade­station: Das gilt es zu be­ach­ten

  • Errichtung der La­de­ein­rich­tung  

    Die Errichtung einer Ladeeinrichtung in Mainz stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar. Nach § 13 NAV darf nur dies durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden, das in das Installateurverzeichnis der Mainzer Netze GmbH oder eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist.
  • Planung der La­de­ein­rich­tung

    Bei der Planung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 der Mainzer Netze GmbH zu beachten – insbesondere die VDE-AR-N 4100.

  • Anmeldung und Ge­neh­mi­gung

    Gemäß TAB 2019 Kapitel 4 sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung bis einschließlich 12 kW beim Netzbetreiber anzumelden. Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung größer 12 kW sind vom Netzbetreiber zu genehmigen. Näheres zum Beantragen einer Wallbox finden Sie unter "Mein Weg zum Anschluss einer Ladesäule".

  • "Steuerbare Ver­brauchs­ein­heit"

    Ladeeinrichtungen können als „steuerbare Verbrauchseinheit“ gemäß § 14a EnWG genutzt werden. Dafür bieten wir als Netzbetreiber verminderte Netznutzungsentgelte an. Voraussetzung ist, dass eine separate Messeinrichtung (Zähler) am zentralen Zählerplatz mit der Möglichkeit einer gesteuerten Leistungsabschaltung beziehungsweise -reduzierung vorgesehen wird.

  • Maximale Be­last­ung 

    Bei einphasigen Ladesystemen darf die maximale Belastung von 4,6 kVA (entspricht ungefähr 4,3 kW bzw. 1 x 20 A) nicht überschritten werden.

FAQs für Elektro­mo­bi­li­tätSie Fragen, wir ha­ben Ant­wor­ten.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Elektromobilität finden Sie hier und viele weitere auch in unserem FAQ-Bereich.
  • Können an je­dem Haus in ei­ner Stra­ße La­de­ein­rich­tung­en in­stal­liert wer­den?

    Ja, die Mainzer Netze zeigen für alle Anschlussanfragen auch eine netztechnische Lösung auf. Denn ein Netzbetreiber unterliegt gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einer Netzanschlusspflicht und muss alle Kunden gleichbehandeln. Im Falle einer notwendigen Netzanschlussverstärkung muss sich der Anschlussnehmer allerdings angemessen an den Kosten dieser beteiligen. Gleiches gilt für die Verstärkung des vorgelagerten Netzes auf Basis der geltenden Rechtslage, wie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Bei hohen Anschlussleistungen muss gegebenenfalls sogar ein direkter Netzanschluss am nächsten Kabelverteilerschrank der nächsten Trafostation realisiert werden. 
  • Sind die Mainzer Netze auf den Nach­fra­ge­an­stieg durch die Elek­tro­mo­bi­li­tät vor­be­rei­tet?

    Die Mainzer Netze bereiten sich als Stromnetzbetreiber in Mainz und Umgebung seit Jahren gezielt auf die steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur und den damit einhergehenden Anstieg der Leistungsnachfrage vor. Durch eigene Studien, Recherchen, Pilotprojekte und aktive Mitarbeit an wissenschaftlichen Untersuchungen haben wir uns zukunftweisend ausgerichtet. Die Grundvoraussetzungen für die Mobilitätswende im Netzgebiet sind bereits geschaffen und wir bauen diese weiter aus. Mit Investitionsmaßnahmen im zweistelligen Millionenbereich entwickeln wir die Stromnetzinfrastruktur stetig weiter.  

     

    • Zum Beispiel durch den Netzanschluss an das 380-kV-Netz, 
    • die Verstärkungen im 110-kV-Netz,  
    • oder der Einspeisung der Umspannwerke ins 20-kV-Netz. 

     

    Um bestehende Kapazitätsreserven im Niederspannungsnetz effektiv nutzen zu können, entwickeln wir das Netz darüber hinaus in Richtung eines intelligenten Stromnetzes (Smart Grid) weiter. Ein komplett flächendeckender Ausbau im Niederspannungsnetz mit der Smart-Grid-Technologie ist nach unseren Schätzungen innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht nötig, könnte jedoch punktuell erforderlich werden. 

  • Warum muss eine La­de­ein­rich­tung bis 11 kW vor In­be­trieb­nah­me beim Netz­be­trei­ber an­ge­mel­det wer­den?

    Unsere Niederspannungsnetze werden für einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren geplant und errichtet. Historische Netzkonfigurationen aus dem letzten Jahrhundert sind somit noch nicht auf den aktuell einsetzenden Umstieg auf Elektromobilität ausgelegt. Das Niederspannungsnetz der Mainzer Netze besitzt in der Regel eine überdurchschnittlich hohe Leistungsfähigkeit und bietet daher Kapazitätsreserven. Letztere können in den nächsten Jahren gezielt für die Energieversorgung der Ladeinfrastruktur genutzt werden.

     

    Um die Kapazitätsreserven effektiv nutzen zu können, muss der Netzbetreiber wissen, wann und wo Ladeinfrastruktur mit welcher Leistung in Betrieb geht. Sollten an einem Kabel mehrere Ladeeinrichtungen angeschlossen werden, verfolgen wir messtechnisch die Entwicklung und leiten gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ein, um die Netze vor Überlastung zu schützen.

  • Wer ist für die Pla­nung von La­de­in­fra­struk­tur in Tief­ga­ra­gen oder Ga­ra­gen­hö­fen zu­stän­dig?

    Energieversorger, Elektroinstallationsunternehmen, Ingenieurbüros, Elektromobilitäts-Dienstleister oder Ladeinfrastrukturanbieter beraten und unterstützen Sie hierbei. Wichtige Faktoren für die Projektierung sind:  

     

    • die Anzahl der zu ladenden Fahrzeuge,  
    • der Gleichzeitigkeitsfaktor,  
    • die maximale Ladekapazität der Fahrzeuge  
    • sowie die verfügbare Ladekapazität, die durch den vorhandenen bzw. zu errichtenden Netzanschluss festgelegt wird. 

    Der Gleichzeitigkeitsfaktor bestimmt sich aus dem individuellen Ladeenergiebedarf, dem Zeitpunkt des Ladebeginns und der individuellen Ladeleistung der PKW. Bei voller Auslastung der Ladeinfrastruktur und ohne gesteuertes Laden könnte es zu einer hohen Gleichzeitigkeit kommen. Da ein neuer, leistungsstarker Netzanschluss unter Umständen direkt am nächsten Kabelverteilerschrank oder an der nächsten Trafostation angeschlossen werden muss, können zudem hohe Netzanschlusskosten für den Kunden entstehen. Ein Lademanagementsystem schafft Abhilfe und sorgt für das gleichmäßige Laden aller Fahrzeuge, verhindert so teure Lastspitzen.  

  • Müssen meh­re­re 11-kW-La­de­stat­ion­en an einem Netzanschluss durch die Mainzer Netze ge­neh­migt wer­den?

    Es ist immer die Summenleistung aller Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss zu betrachten. Daher sind mehrere 11-kW-Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss genehmigungspflichtig. 

Sie haben noch Fragen?

Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg in die Elektromobilität und stehen Ihnen Rede und Antwort zu all Ihren Fragen rund um das Thema E-Mobilität.

 

Schreiben Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an: elektromobilitaet@mainzer-netze.de.

 

Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch gerne bei ähnlichen Themen weiter, zum Beispiel im Bereich Messstellenbetrieb oder bei Ihrem Netzanschluss.

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