Kategorien: Netze
16.08.2013

Trinkwasser ist unbedenklich

Gemeinsame Erklärung der Stadtwerke Mainz und des Gesundheitsamtes zu Legionellenfunden
MAINZ. Die jüngsten Legionellenfunde können nicht unmittelbar mit der Trinkwasserversorgung in Mainz in Zusammenhang gebracht werden. Darauf weisen die Stadtwerke Mainz Netze GmbH als zuständiger Betreiber der Trinkwassernetze in Mainz und Umgebung und das Gesundheitsamt des Landkreises Mainz-Bingen in einer gemeinsamen Erklärung hin.
Legionellen treten in starkem Maße lediglich im Warmwasserbereich von Hausinstallationen auf. Das Wasser bis zum Hausanschluss gehört jedoch zum Kaltwasserbereich, bei Temperaturen unter 20 C können sich diese weit verbreiteten Umweltkeime kaum noch vermehren. Legionellen sind beim Trinken harmlos. Das Trinkwasser können Sie als kühles Getränk somit jederzeit ohne Bedenken genießen. Erst beim Versprühen z.B. beim Duschen können Legionellen über die Atemwege in die Lungen gelangen und so die sogenannte Legionärskrankheit, eine besondere Form der Lungenentzündung, auslösen. Zu dieser sogenannten Aerosolbildung kann es z.B. auch beim Benutzen eines Whirlpools kommen oder wenn das Wasser zum Inhalieren genutzt wird.
Das liegt aber nicht am Trinkwasser, sondern hängt mit der Warmwasseraufbereitung zusammen. Legionellen finden bei 25-45 C ideale Wachstumsbedingungen. Zu verhindern ist eine Belastung des Wassers aus Warmwasseranlagen, indem das Wasser regelmäßig auf über 60°C erwärmt wird. Häufig wird jedoch aus Gründen der Energieeinsparung diese Temperatur nicht erreicht. Weitere Gründe für eine Verkeimung können Stagnationswasser in einem weitverzweigten Rohrleitungssystem oder eine unzureichende Wartung der zentralen Warmwasseranlage und der Hausinstallation sein.
Die jetzigen Befunde im Mainzer Stadtgebiet resultieren aus der Untersuchungspflicht der 2011 geänderten Trinkwasserverordnung. In dieser Verordnung werden Betreiber von Warmwasseranlagen, die ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern haben oder wenn der Leitungsinhalt der Rohrleitungen bis zur Verbrauchsstelle mehr als 3 Liter beträgt, aufgefordert, das Wasser regelmäßig (alle drei Jahre) auf Legionellen untersuchen zu lassen und Überschreitungen des Maßnahmewertes unverzüglich an das jeweilig zuständige Gesundheitsamt zu melden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Verordnung ausgenommen.
Die Erstuntersuchungen solcher Anlagen müssen spätestens bis Ende 2013 abgeschlossen sein. Aus dieser Frist ergibt sich auch, warum aktuell so viele Legionellennachweise erfolgen; viele Eigentümer haben zur Einhaltung der neuen gesetzlichen Bestimmungen erstmals eine solche Untersuchung veranlasst. Eine jetzt nachgewiesene Verkeimung besteht also in der Regel schon sehr viel länger. Gefährdet sind in erster Linie Menschen mit schweren Grunderkrankungen, welche das Immunsystem beeinträchtigen. Betreiber solcher Anlagen mit zentraler Warmwasserversorgung in Mehrfamilienhäusern sind in der Regel die Hauseigentümer und Vermieter und nicht die öffentliche Wasserversorgung, also nicht die Stadtwerke Mainz Netze GmbH.