Kategorien: Netze
18.01.2022

Netze zukunftssicher ausbauen In den kommenden Jahren umfangreiche Arbeiten in der Rheinallee an Strom-, Gas- und Trinkwasserleitungen - Fahrspuren teilweise gesperrt

In der Rheinallee im Bereich von der Straße „Am Zollhafen“ bis auf die Kreuzung Kaiserstraße erneuert die Mainzer Netze GmbH in den nächsten drei Jahren verschiedene Versorgungsleitungen für Gas, Wasser und Strom. 

Zusätzlich wird eine neue Leerrohrtrasse für die Verlegung von Hochspannungskabeln gebaut und auf beiden Seiten der Rheinallee die Beleuchtung erneuert. Das Projekt wird 2022 bis 2023 auf der Rheinseite im Gehweg und in der Fahrbahn in mehreren Abschnitten umgesetzt. Anschließend werden Stromkabel und Beleuchtung auf der Neustadtseite der Rheinallee erneuert. Die Arbeiten sind erforderlich zur Sicherstellung der Versorgung und zur Verstärkung der vorhandenen Stromnetze im Hinblick auf den zu erwartenden steigenden Stromverbrauch in den kommenden Jahren. Der Neubau der Hochspannungstrasse ist Bestandteil der bereits von der Stadt Mainz angekündigten Gesamtmaßnahmen entlang der Rheinallee.

 

Die Mainzer Netze GmbH verzeichnet seit einiger Zeit eine steigende elektrische Leistungsnachfrage in den Bereichen der Mainzer Oberstadt, der Altstadt und der Neustadt und erwartet, dass sich dieser Trend fortsetzt. Gründe sind die zunehmende Elektrifizierung der Mobilität (u.a. Elektro-Autos, Elektro-Busse, Landstrom etc.), die zunehmende Elektrifizierung CO2-intensiver Herstellungsprozesse von Industriebetrieben und der höhere Strombedarf von wachsenden Unternehmen wie beispielsweise Biontech. Der Ausbau der Netze ist also eine Investition in den Klimaschutz, die Versorgungssicherheit und die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Mainz.

 

Aufgrund der räumlichen Situation lassen sich Einschränkungen von ein bis zwei Fahrspuren entlang der Rheinallee im Verlauf der Arbeiten nicht vermeiden.

 

Für die Verkehrsteilnehmer steht während der Arbeiten in der Rheinallee je nach Bauphase in jede Fahrtrichtung in der Regel mindestens eine Fahrspur zur Verfügung. In den nächsten Wochen ist in diesem Abschnitt dennoch mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Verkehrsteilnehmer sollten den Bereich in den Stoßzeiten daher möglichst meiden und von Mombach kommend frühzeitig über die Zwerchallee bzw. von der Innenstadt kommend über die Kaiserstraße ausweichen.

 

Die Leitungsarbeiten werden in mehreren Bauabschnitten ausgeführt und beginnen an der Kunsthalle „Am Zollhafen“. Der erste Bauabschnitt wird bis auf Höhe der Josefsstraße/Grüne Brücke/Feldbergschule gehen. Gleichzeitig ist die Erneuerung einer Gashochdruckleitung zwischen Adam-Karrillon-Straße und Kaiserstraße im Bereich der stadtauswärts führenden Spuren geplant. Vorbereitende Arbeiten starten in der kommenden Woche. Die Leitungsarbeiten beginnen am 24. Januar und dauern voraussichtlich bis zum Sommer 2023. Anschließend kann der Kabelzug der Hochspannuungskabel in die vorbereitete Leerrohrtrasse stattfinden. Die nächsten Bauabschnitte in Richtung Frauenlobstraße/Kaiserstraße werden sich etwa ab April 2022 anschließen.

 

Im Bereich der Kreuzung Kaiserstraße wird es im Jahr 2023 Verkehrseinschränkungen geben, weil die 110-kV-Hochspannungstrasse dort an bereits vorhandene Teilabschnitte der Leerrohrtrasse im Adenauerufer anschließen wird.

 

Auch weiter Richtung Innenstadt und in Richtung Mombach wird es auf der Rheinallee noch punktuelle Baustellen in den Jahren 2022/23 geben: Um die Leerrohrtrasse für die Hochspannungskabel in mehreren Bauabschnitten vollständig herzustellen, werden Bauabschnitte im Bereich der Theodor-Heuss-Brücke, der Nahestraße und der Kreuzung Kaiser-Karl-Ring erforderlich werden. Dabei wird die Leerrohrtrasse teilweise im unterirdischen/geschlossenen Rohrvortriebsverfahren und teilweise in offener Bauweise gebaut werden. Auch in diesem Zeitraum werden in den jeweiligen Bauabschnitten teilweise eingeschränkte Fahrspuren zur Verfügung stehen, wobei kritische Bauphasen in den Ferienzeiten geplant sind.

 

Die Mainzer Netze GmbH bittet um Verständnis für die nicht vermeidbaren Behinderungen durch die erforderliche Verkehrsführung.