Mainzer Netze: Melden von KundenanlagenJetzt ganz einfach digital
Sie haben eine neue elektrische Anlage in Betrieb genommen? Dann sind Sie verpflichtet diese Anlage Ihrem Netzbetreiber zu melden. Gegebenenfalls benötigen Sie sogar vor der Inbetriebnahme die Zustimmung Ihres Netzbetreibers. Sie können uns Ihre Anlage einfach, schnell und digital über unsere Webseite melden.

Einfach erklärt:
Der Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt seit dem 1. Januar 2024, dass spezielle Anlagen über 4,2 kW - wie z.B. Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen, Ladeinfrastruktur oder Stromspeicher - steuerbar ans Netz angeschlossen werden müssen. Damit soll die Netzstabilität gesichert werden, sodass langfristig bei drohender Netzüberlastung diese Anlagen gezielt gedrosselt werden können. Auch wenn dies in den nächsten Jahren gar nicht oder nur ganz selten erfolgen wird.
Wir erklären Ihnen im ersten Video, was Sie zum „Paragraph 14a“ beachten müssen.
Für einen wirtschaftlichen optimierten Eigenverbrauch von Erzeugungsanlagen wie PV-Anlagen für Wärmepumpen-, Ladestrom- und Haushaltsverbrauch kann das Messkonzept C3 (2U) Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung genutzt werden. Der Zählerplatz ist von einem Elektroinstallationsunternehmen entsprechend umzubauen und bei uns anzumelden. Es werden dann zwei Zähler Z1 und Z2 physikalisch vor Ort eingebaut. Mit diesen Zählern werden die abrechnungsrelevanten Energiebezugsmengen und Einspeisevergütungen berechnet.
Im Video "Messkonzept C3 (2U) Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung" erfahren Sie, wie Sie Ihre Zählerstände richtig an uns melden, damit Ihre Energiebezugsmengen korrekt an Ihren Lieferanten übermittelt wird.
Unsere Videos geben Ihnen Orientierung und beantworten wichtige Fragen.
Wir erklären Ihnen im ersten Video, was Sie zum „Paragraph 14a“ beachten müssen.
Für einen wirtschaftlichen optimierten Eigenverbrauch von Erzeugungsanlagen wie PV-Anlagen für Wärmepumpen-, Ladestrom- und Haushaltsverbrauch kann das Messkonzept C3 (2U) Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung genutzt werden. Der Zählerplatz ist von einem Elektroinstallationsunternehmen entsprechend umzubauen und bei uns anzumelden. Es werden dann zwei Zähler Z1 und Z2 physikalisch vor Ort eingebaut. Mit diesen Zählern werden die abrechnungsrelevanten Energiebezugsmengen und Einspeisevergütungen berechnet.
Im Video "Messkonzept C3 (2U) Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung" erfahren Sie, wie Sie Ihre Zählerstände richtig an uns melden, damit Ihre Energiebezugsmengen korrekt an Ihren Lieferanten übermittelt wird.
Unsere Videos geben Ihnen Orientierung und beantworten wichtige Fragen.

Paragraph 14aSo melden Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung richtig an

