Netzleitstelle_Stoerungsauskunft

Steuerbarkeitscheck der Mainzer Netze

Im Zuge der Umsetzung des § 12 Abs. 2a-h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) informieren wir Sie über den anstehenden Steuerbarkeitscheck Ihrer Erzeugungsanlage(n), die an unser Verteilnetz angeschlossen sind.

Hintergrund

Mit dem am 25. Februar 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse wurde ein verpflichtender Steuerbarkeitscheck eingeführt: Netzbetreiber müssen gemäß § 12 Abs. 2a-h EnWG sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Einspeiseleistung an den Anlagen vorzunehmen, die an ihrem Netz sind, sowie die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten. Die Regelung bezieht auch Speicher ein.

Betroffene Anlagen

Gemäß EnWG sind in der ersten Umsetzungsphase alle Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW zu testen, sofern sie vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert wurden. 

Ablauf des Steuerbarkeitschecks

Der Test wird durch uns als Ihr zuständiger Netzbetreiber organisiert und durchgeführt. Die Tests erfolgen entschädigungsfrei. Bereits durchgeführte Steuerbarkeitsprüfungen seit dem 1. Juni 2024 – z. B. im Rahmen von Redispatch, Inbetriebnahmen oder Kaskadentests – werden anerkannt. Die Tests finden in einem festgelegten Zeitraum statt und werden den Anlagenbetreiber vorab schriftlich angekündigt.

Ihre Mitwirkung

Während des Tests empfehlen wir, dass die technischen Ansprechpartner des Anlagenbetreibers (z.B. Anlagenverantwortlichen, Elektrofachkraft) verfügbar sind und ggf. benötigte technische Unterlagen vorliegen. Bei widererwartenden Fehlfunktionen der Fernwirkanlage, melden Sie diese bitte online über unseren Service.