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Steuerbarkeitscheck 2026

Mit dem am 25. Februar 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts wurde ein verpflichtender Steuerbarkeitscheck für Energie-Erzeugungsanlagen (zum Beispiel PV- / Windenergie- / KWK-Anlagen) und Strom-Speicher eingeführt. Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse. 

Hintergrund

Netzbetreiber müssen gemäß § 12 Abs. 2a-h EnWG sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Netz-Einspeiseleistung an den Anlagen vorzunehmen sowie die jeweilige tatsächliche Einspeisung abzurufen.

Stromerzeugungsanlagen sollen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sein, um die Netzstabilität - auch bei wachsender dezentraler Einspeisung - zu gewährleisten. Die Regelung bezieht auch Strom-Speicher ein.

Betroffene Anlagen

Alle Erzeugungs- und Speicheranlagen, die:

•    eine Nennleistung ≥ 100 kW haben,
•    durch den zuständigen Netzbetreiber fernsteuerbar sein müssen,
•    Anlagen < 100 kW werden einbezogen, sofern Sie jederzeit fernsteuerbar sein müssen. 
Wenn Ihre Anlage fernsteuerbar ist,   wurde Ihnen das bei der Erstinstallation mitgeteilt. 
Industrie- bzw. Werksnetzanlagen sind grundsätzlich ebenfalls prüfpflichtig.

Ablauf des Steuerbarkeitschecks

Der Test wird durch uns als Ihr zuständiger Netzbetreiber organisiert und durchgeführt. Die Tests sind voraussichtlich für die Monate Juli, August und September vorgesehen. Infos zum genauen zeitlichen Ablauf werden wir hier veröffentlichen. 

Das Ganze geschieht per Fernschaltung. Sie müssen also während des Tests nicht an Ihrer Anlage sein. Die Tests werden so kurz wie möglich gehalten und dauern in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Bereits durchgeführte Steuerbarkeitsprüfungen seit dem 1. Juni 2024 – z. B. im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen, Inbetriebnahmen oder Kaskadentests – werden anerkannt. 

Ihre Mitwirkung

Anlagenbetreiber bitten wir sicherzustellen, dass Ihre Anlage für den Steuerbarkeitscheck vorbereitet ist.  Dies sollte normalerweise mit der Installation erfolgt sein. Somit müssen Sie nichts weiter tun. Sollten beim Steuerbarkeitscheck Probleme auftreten, werden wir Sie kontaktieren. Bitte stellen Sie dann den Kontakt zu Ihrer Installations- oder Ihrer zuständigen Elektrofirma bereit.

Bitte beachten Sie: Die Tests erfolgen entschädigungsfrei. Dementsprechend sollte der bilanzielle Ausgleich in eigener Verantwortung sichergestellt werden. 

Durch die Fernsteuerung sind Fehlfunktionen Ihrer Anlage nach dem Steuerbarkeitscheck nicht zu erwarten. Sollte dies dennoch geschehen, bitten wir Sie, sich bei unserem Störungsdienst zu melden.

FAQ - alles was Sie wissen müssen

  • Was ist ein Steuerbarkeitscheck und wer führt ihn durch?

    Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks werden die Steuerbarkeit von Energie-Erzeugungsanlagen (zum Beispiel PV- / Windenergie- / KWK-Anlagen) und Strom-Speichern jährlich geprüft. Die Überprüfung wird durch die Mainzer Netze GmbH als zuständiger Netzbetreiber durchgeführt und umfasst eine Anpassung der Wirkleistungserzeugung sowie eine Anpassung der Blindleistungserzeugung.

    Ziel ist es, sicherzustellen, dass Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzstabilität - auch bei wachsender dezentraler Einspeisung - zu gewährleisten. Die Regelung bezieht auch Strom-Speicher ein.

  • Ablauf des Steuerbarkeitscheck?
    Die Leistungsänderung wird so gewählt, dass eine eindeutige Reaktion messbar ist. Sie muss aber keine genaue Größe haben, wodurch bereits kleine messbare Leistungsänderungen ausreichend sein können.

    Wirkleistung: Es wird eine klar messbare Leistungsänderung ausgelöst und die Reaktion anhand der tatsächlichen Werte (vor/nach Signal, Reaktionszeit, Latenz) bewertet. Zusätzlich wird die Online-Sichtbarkeit der Einspeisung geprüft.

    Blindleistung: Mithilfe einer Auswertung der historischen Blindleistungszeitreihen (ca. 12 Monate) prüfen wir, ob vorgegebene Sollwerte bzw. Anschlussbedingungen (z.B. Q(U)-Regelung) eingehalten wurden. Live-Tests sind nur nötig, sofern in den historischen Zeitreihen keine Abrufe stattgefunden haben. Im Falle eines Live-Tests kommen wir separat auf Sie zu.
  • Warum ein Steuerbarkeitscheck?
    Netzbetreiber müssen gemäß § 12 Abs. 2a-h EnWG sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Netz-Einspeiseleistung an den Anlagen vorzunehmen sowie die jeweilige tatsächliche Einspeisung abzurufen.
  • Welche Anlagen sind betroffen?
    Alle Erzeugungs- und Speicheranlagen, die:

    •    eine Nennleistung ≥ 100 kW haben,
    •    durch den zuständigen Netzbetreiber fernsteuerbar sein müssen,
    •    Anlagen < 100 kW werden einbezogen, sofern Sie jederzeit fernsteuerbar sein müssen.
    Wenn Ihre Anlage fernsteuerbar ist, wurde Ihnen das bei der Erstinstallation mitgeteilt.
    Industrie- bzw. Werksnetzanlagen sind grundsätzlich ebenfalls prüfpflichtig.

    Ausnahmen:
    •    Anlagen, die 2026 in Betrieb gegangen sind, werden erst 2027 geprüft.
    •    Anlagen, die nach dem 30.09. des Vorjahres bereits im Rahmen der Inbetriebnahme erfolgreich auf Fernsteuerbarkeit getestet wurden oder im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme/§13a-EnWG-Maßnahme nachweislich erfolgreich gesteuert wurden.
    •    Balkon-PV-Anlagen
    •    Notstromaggregate/Netzersatzanlagen, die nicht ins Netz einspeisen.
    •    Anlagen ohne Netzeinspeisung nach § 29 Abs. 5 MsbG.

  • Muss meine Anlage jedes Jahr getestet werden?
    Ja, sofern keine Ausnahmeregelung greift.
  • Wann startet der Steuerbarkeitscheck?
    Die Tests sind voraussichtlich für die Monate Juli, August und September vorgesehen. Bis zum 30. September 2026 werden die Tests abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum kann der Netzbetreiber zur konkreten Durchführung des Steuerbarkeitschecks oder für Rückfragen zu den Ergebnissen direkt auf Sie zukommen. 

    Infos zum genauen zeitlichen Ablauf werden wir hier veröffentlichen. 

  • Wie lange dauert der Steuerbarkeitscheck?
    Die Tests werden je Anlage so kurz wie möglich gehalten und dauern in der Regel nicht länger als 60 Minuten an. 
  • Was muss ich als Anlagenbetreiber tun? 
    Anlagenbetreiber bitten wir sicherzustellen, dass Ihre Anlage für den Steuerbarkeitscheck vorbereitet ist. Dies sollte normalerweise mit der Installation erfolgt sein.

    Sie sollten sicherstellen, dass:
    •    die Steuerungstechnik (Wirk- und ggf. Blindleistung) funktionsfähig ist,
    •    vertraglich/technisch vereinbarte Betriebsweisen eingehalten werden.


    Sollten beim Steuerbarkeitscheck Probleme auftreten, werden wir Sie kontaktieren. Bitte stellen Sie dann den Kontakt zu Ihrer Installations- oder Ihrer zuständigen Elektrofirma bereit. 

    Bitte beachten Sie: Aufforderungen vom Netzbetreiber zur Anpassung der Wirk- bzw. Blindleistung im Rahmen des Steuerbarkeitschecks gemäß "§ 12 Abs. 2a EnWG“ bzw. "§ 12 Abs. 2c EnWG" sind unverzüglich umzusetzen. Die Tests sind entschädigungsfrei. Dementsprechend sollte der bilanzielle Ausgleich in eigener Verantwortung sichergestellt werden.
  • Kommt es zu betrieblichen Beeinträchtigungen?
    Die Tests werden so gestaltet, dass die Eingriffe möglichst kurz und mit möglichst geringen Auswirkungen auf den Betrieb erfolgen. Kurzfristige Leistungsänderungen können jedoch auftreten. Bei Auffälligkeiten erfolgen Ursachenanalyse und bei Bedarf Nachbesserung - inklusive erneuter Prüfung.
  • Wie erfahre ich das Ergebnis? 
    Bei bestätigter Steuerbarkeit erfolgt im Regelfall keine anschließende Kontaktaufnahme. Sollte Handlungsbedarf an der Steuerbarkeit Ihrer Anlage bestehen, informieren wir Sie über wesentliche Ergebnisse. Die Ergebnisse fließen in den 4ÜNB-Gesamtbericht zur Steuerbarkeit an die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemäß "§ 12 Abs. 2a EnWG" bzw. "§ 12 Abs. 2c EnWG" ein.

    Sie können Sich bei Interesse aber gerne an uns wenden: Kontakt

  • Wohin kann ich mich bei Fehlfunktionen oder Problemen mit der Anlage wenden? 
    Durch die Fernsteuerung sind Fehlfunktionen Ihrer Anlage nach dem Steuerbarkeitscheck nicht zu erwarten. Sollte dies dennoch geschehen, bitten wir Sie, sich bei unserem Störungsdienst zu melden.