Maß­nahmen des Gleich­behand­lungs­pro­gramms

Mit dem vorliegenden Gleichbehandlungsbericht kommt die Mainzer Stadtwerke AG (MSW) ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 EnWG nach.

 

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms (GBP) der MSW vom 18.11.2005 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.

 

Der Bericht wird vorgelegt für die Unternehmensgruppe MSW. Hierzu gehören insbesondere 

  • die Mainzer Netze GmbH (MN) als Netzbetreibergesellschaft der MSW;
  • die Muttergesellschaft MSW;
  • die Count + Care GmbH & Co. KG (COUNT+CARE als operativ unabhängiger IT-Dienstleister;
  • die Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG) als technischer Dienstleister;
  • die ÜWG Stromnetze GmbH & Co. KG (ÜWGS), die Eigentum und Konzessionen an Stromnetzen im Großraum Groß-Gerau hält;
  • die Rheinhessen-Energie GmbH (RHE), die Eigentum und Konzessionen an Stromnetzen in Rheinhessen hält;
  • die Mainzer Stadtwerke Vertrieb- und Service GmbH (MSVS), Strom- und Gasvertriebsgesellschaft.

Vorgelegt wird der Bericht von Herrn Michael Seibel, dem stellvertretenden Gleichbehandlungsbeauftragten der MSW. Der Bericht wird im Internet (www.mainzer-netze.de) veröffentlicht.

Bericht des vertikal inte­grierten Versor­gungs­unter­nehmens Mainzer Stadt­werke AG nach § 7a Abs. 5 EnWG

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  • Bericht 2018
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